Information für Arztpraxen

Cybersicherheit im Praxisalltag

Sechs Situationen, die in jeder Praxis vorkommen — und was in der Schweiz konkret dagegen hilft. Mit einer Checkliste zum Ausdrucken und allen Quellen im Original.

Stand: 6. September 2026Lesezeit 8 MinutenFür Praxisinhaberinnen, Ärzte, MPA

Zusammenfassung des BSI-Kurzleitfadens «Cybersicher im Praxisalltag» (Juni 2026), übertragen auf Schweizer Recht und Schweizer Dienste. DocFox ist nicht Herausgeber dieser Empfehlungen und verkauft auf dieser Seite nichts.

Auf dieser Seite

Ausgangslage

Der Rahmen ist anders, die Risiken sind dieselben

Der BSI-Leitfaden ist auf deutsches Recht gerahmt. Die Massnahmen stimmen, die Bezugspunkte nicht. Hier stehen sie nebeneinander.

Deutschland — BSI-Leitfaden
Schweiz
IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V — verbindlich und geprüft
Kein direktes Äquivalent. Das revidierte DSG verlangt in Art. 8 eine dem Risiko angemessene Datensicherheit, die Datenschutzverordnung nennt dazu verbindliche Mindestanforderungen; dazu das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB. Konkret wird es erst in den Empfehlungen der FMH — dem IT-Grundschutz mit 11 Empfehlungen.
KBV-Musterdokumente: Checkliste, Vertraulichkeitserklärung, Austrittsformular
FMH- und Kantonalverbands-Vorlagen; kein zentraler, gleich vollständiger Satz
KIM — «Kommunikation im Medizinwesen»
HIN als De-facto-Standard für Praxis-zu-Praxis-Kommunikation
Telematikinfrastruktur
HIN-Netz und EPD-Stammgemeinschaften. Der Anschluss ans EPD ist für seit 2022 neu zugelassene Ärztinnen und Ärzte Pflicht (Art. 37 Abs. 3 KVG)
BSI als Fachstelle des Bundes
BACS für Cybersicherheit (bis 2023 NCSC), EDÖB für Datenschutz

In Deutschland sagt eine geprüfte Richtlinie, was zu tun ist. In der Schweiz sagen es ein abstraktes Gesetz und eine Empfehlung der FMH — was davon in der Praxis wirklich umgesetzt ist, prüft niemand ausser der Praxis selbst.

Aus dem Praxisalltag

Sechs Situationen, die jede Praxis kennt

Jede beginnt harmlos. Die Massnahme daneben kostet Minuten, nicht Budget.

01

Neue Kolleginnen und Kollegen starten

Der erste Arbeitstag beginnt im laufenden Betrieb: Das Telefon klingelt, an der Anmeldung stehen Patientinnen. Für die Einweisung bleibt kein Termin übrig.

Das Risiko: geteilte Zugänge, unbekannte Meldewege — und niemand merkt, wenn etwas schiefgeht.

Was hilft

  • Eigene Zugangsdaten für jede Person — keine Sammelkonten
  • Regeln und Meldewege in den ersten Tagen erklären, nicht «bei Gelegenheit»
  • Vertraulichkeitserklärung unterschrieben — vor dem ersten Zugriff
  • Dieselbe Checkliste auch für den Austritt

In der Schweiz: Das Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB gilt für Hilfspersonen mit.

02

Der Techniker kommt vorbei

Das Ultraschallgerät streikt, ein externer Techniker kommt kurzfristig. Er arbeitet allein im Behandlungszimmer, weil gerade Sprechstunde ist.

Das Risiko: unbeaufsichtigter Zugriff auf Systeme mit Patientendaten — und ein Zugang, der nach dem Einsatz offen bleibt.

Was hilft

  • Externe halten dieselben Regeln ein wie das Praxisteam
  • Schriftliche Vertraulichkeitsvereinbarung, bevor jemand Zugriff erhält
  • Rechte nur so weit, wie die Aufgabe es verlangt — Begleitung in sensiblen Bereichen
  • Zum Abschluss: Zugänge entziehen, Geräte zurück, Verschwiegenheit gilt weiter

In der Schweiz: Bearbeitet der Externe Patientendaten, braucht es einen Auftragsbearbeitungsvertrag (Art. 9 DSG) — und als Hilfsperson unterliegt er dem Berufsgeheimnis.

03

Verdächtige E-Mail im Postfach

Eine Mail bittet um die Aktualisierung der Zugangs- und Rechnungsdaten. Der Absender ist angeblich ein bekannter Dienstleister. Es ist Freitagnachmittag.

Das Risiko: Das Postfach ist das Einfallstor. Ein Klick genügt, und er passiert unter Zeitdruck.

Was hilft

  • Nie antworten, nie einem Link aus der Mail folgen
  • Rückruf über eine selbst herausgesuchte Nummer, nie über die in der Mail
  • Ein Meldeweg, der niemandem peinlich ist — Melden darf nie Ärger geben
  • Verdacht an report.ncsc.admin.ch melden

Achtung: Auch ein verschlüsseltes Postfach nimmt Ihnen diese Entscheidung nicht ab — warum, steht im nächsten Abschnitt.

04

Weitergabe sensibler Patientendaten

Ein Befund soll schnell zur Kollegin, ein Rezept in die Apotheke. Die normale Mail ist zwei Klicks entfernt, der sichere Weg vier.

Das Risiko: Ohne zusätzliche Sicherung ist eine E-Mail kein vertrauenswürdiger Übertragungsweg.

Was hilft

  • Übermittlung nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten
  • Den vorgesehenen sicheren Weg nehmen — in der Schweiz meist HIN Mail; an Empfänger ausserhalb mit «Vertraulich» im Betreff
  • Empfängeradresse prüfen, bevor der Befund rausgeht

Und trotzdem: Verschlüsselt heisst nicht vertrauenswürdig. Das ist der häufigste Trugschluss.

05

Update wird verschoben — und vergessen

Die Sprechstunde beginnt gleich, auf dem Monitor erscheint der Hinweis auf ein Update des Praxisverwaltungssystems. Der Zeitpunkt ist ungünstig. Er ist es immer.

Das Risiko: Bekannte Sicherheitslücken bleiben offen, und genau die werden ausgenutzt.

Was hilft

  • Eine Person ist namentlich zuständig, eine zweite vertritt sie
  • Automatische Updates aktivieren, wo es geht
  • Festhalten, was wann geändert wurde
  • Geräte ohne Sicherheitsupdates rechtzeitig auf eine Ersatzliste setzen

In der Praxis: Das Update-Fenster fürs PVS mit dem Anbieter fest abmachen — sonst passt es nie.

06

Festplatte defekt oder Ransomware im System

Das Wartezimmer ist voll, die nächste Akte wird gebraucht — und das Praxisverwaltungssystem reagiert nicht mehr. Die Daten sind verschlüsselt.

Das Risiko: Jetzt entscheidet sich, ob die Sicherung wirklich funktioniert — geprüft hat es meist niemand.

Was hilft

  • Schriftlich festhalten, welche Daten gesichert werden — nicht «alles»
  • Täglich, mindestens wöchentlich — auf einen Datenträger, der danach getrennt wird
  • Verantwortliche Person und Vertretung benennen
  • Für den Ernstfall festlegen, wer den EDÖB benachrichtigt (Art. 24 DSG) und wer dem BACS meldet

Ein Backup, das nie zurückgespielt wurde, ist kein Backup.

Einmal im Quartal eine Rückspielprobe — vollständig und in vertretbarer Zeit.

Der häufigste Trugschluss

Was verschlüsselte E-Mail schützt — und was nicht

Was verschlüsselte E-Mail leistet

Verschlüsselte Übermittlung von Inhalt, Betreff und Anhang, überprüfte Identität der Teilnehmenden, Adressen, die nie ein zweites Mal vergeben werden — und auf Wunsch verschlüsselter Versand auch an Empfänger ausserhalb des Netzes. In der Schweiz ist HIN der verbreitetste dieser Kanäle. Das ist viel, und der Grund, warum wir HIN-Adressen verlangen.

Was es nicht leistet

Phishing greift nicht die Leitung an, sondern den Menschen. Der Angriff kommt meist über das gewöhnliche Praxispostfach daneben, über den Browser oder als Anruf — am sicheren Kanal vorbei, nicht durch ihn hindurch.

Verschlüsselung tut genau das, wofür sie gebaut ist: Vertraulichkeit und Identität. Den Klick nimmt sie niemandem ab.

SICHERER KANAL — VERSCHLÜSSELT, IDENTITÄT GEPRÜFTPraxis APraxis BHIER PASSIERT PHISHINGNormales PostfachBrowserTelefon
Die grüne Zone ist geschützt. Der Angriff zielt auf alles, was daneben steht — und bedient dieselbe Person.

Der unbequeme Fall

Wird ein Praxisrechner gekapert, auf dem der sichere Mailkanal eingerichtet ist, gehen von dort aus korrekt verschlüsselte Mails an bekannte Kontakte — mit echter Absenderidentität. Die Verschlüsselung macht sie dann glaubwürdiger, nicht harmloser. Ein Zweitfaktor schützt das Konto; den offenen Rechner schützt er nicht.

Zwei Postfächer, ein Mensch

Die meisten Praxen betreiben neben dem sicheren Kanal ein gewöhnliches Postfach. Angriffe kommen über das zweite und zielen auf die Zugänge des ersten.

Was tatsächlich hilft

Den Zweitfaktor überall aktiv halten. Einen Passwortmanager. Einen Meldeweg ohne Vorwurf. Rückruf über eine selbst gesuchte Nummer. Eine Meldung ans BACS. Und eine Schulung, die das Team einmal im Jahr wirklich durchläuft.

Zum Abhaken

Achtzehn Punkte, die heute erledigt werden können

Selbst zusammengestellt für Schweizer Praxen. Kein Punkt braucht ein Budget, alle brauchen eine Entscheidung.

Menschen

  • Jede Person hat ein eigenes Konto — kein geteiltes «Praxis»-Login, auch nicht am Empfang.
  • Zweitfaktor überall, wo es ihn gibt: Mailkonto, sicherer Mailkanal (z. B. HIN), Fernwartung.
  • Ein Passwortmanager, ein Passwort pro Dienst — nie dasselbe zweimal.
  • Ein benannter Meldeweg — mit der ausgesprochenen Zusage, dass Melden nie Ärger gibt.
  • Vertraulichkeitserklärung unterschrieben — für Angestellte und Externe.
  • Das Team ist einmal im Jahr geschult — mit einer echten Phishing-Übung, nicht mit einem Merkblatt.

Geräte

  • Eine Person ist namentlich für Updates zuständig, eine zweite vertritt sie.
  • Automatische Updates aktiv; das PVS-Update-Fenster ist mit dem Anbieter abgemacht.
  • Es gibt eine Liste der Geräte ohne Sicherheitsupdates — mit Ersatzdatum, nicht mit «irgendwann».
  • Spam- und Phishing-Filter im normalen Postfach sind aktiv.
  • Externe arbeiten nicht unbeaufsichtigt; ihre Zugänge werden am Ende entzogen — mit Datum.
  • Virenschutz auf allen Geräten aktiv; die Signaturen aktualisieren sich täglich.

Daten

  • Es steht schriftlich, welche Daten gesichert werden. Nicht «alles».
  • Sicherung täglich, mindestens wöchentlich — auf einen Datenträger, der danach getrennt wird, und eine Kopie ausserhalb der Praxis.
  • Vor jedem Firmware- oder Systemupdate eine Sicherung.
  • Einmal im Quartal eine Rückspielprobe: vollständig und in vertretbarer Zeit. Die FMH verlangt mindestens jährlich.
  • Cloudspeicher nur mit geklärtem Serverstandort und Auftragsbearbeitungsvertrag. Patientendaten gehören nicht in iCloud, Google Drive oder ein OneDrive-Privatkonto.
  • Für den Ernstfall steht fest, wer den EDÖB benachrichtigt (Art. 24 DSG) und wer dem BACS meldet.

Dazu die Notfallkarte: eine Seite fürs Sekretariat mit den vier Nummern, die im Ernstfall gebraucht werden, und den drei Sofortmassnahmen. Ausfüllen, aufhängen — eine leere Zeile im Ernstfall ist der teuerste Teil dieser Karte.

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